Gewässerraumprojekt Kanton Zürich

Fragen & Antworten

Methodik

Ist eine asymmetrische Ausscheidung des Gewässerraums auch ausserhalb des «dicht überbauten» Gebiets möglich?
Der Gewässerraum kann auch ausserhalb des «dicht überbauten» Gebiets asymmetrisch ausgeschieden werden, sofern dadurch in der Summe nachweislich eine bessere Lösung resultiert (Gewährleistung des Hochwasserschutzes inkl. Gewässerunterhalt, Schaffung eines Mehrwerts bei der Revitalisierung, Förderung der Artenvielfalt und Verbesserung der ökologischen Vernetzung, Optimierung hinsichtlich Anordnungsspielraum bei bestehenden Bauten und Anlagen).
Wie stark kann im «dicht überbauten» Gebiet der Gewässerraum an offenen Fliessgewässern reduziert werden?

Bei Gewässerabschnitten ohne Hochwassergefährdung:

Eine Reduktion des Gewässerraums ist bis auf die im Rahmen von Schritt 4 (Reduktion prüfen) nachweislich ermittelte Mindestbreite zur Durchleitung eines HQ100 plus Freibord resp. eines HQ300 plus Freibord möglich.

Bei Gewässerabschnitten mit Hochwassergefährdung:

Bei einer vorhandenen Hochwassergefährdung ist der Gewässerraum grundsätzlich mindestens auf die Breite gemäss Hochwasserschutzkurve auszuscheiden, es sei denn, aus der Querprofilbetrachtung in Schritt 3 («Hochwasserschutz») resultiert ein höherer Raumbedarf als die Breite gemäss Hochwasserschutzkurve. In diesem Fall ist mindestens der ermittelte Raumbedarf gemäss Schritt 3 («Hochwasserschutz») auszuscheiden.
Eine Reduktion des Gewässerraums unter die Breite gemäss Hochwasserschutzkurve ist in der Regel nur möglich, wenn ein Wasserbauprojekt auf Stufe Vorprojekt vorliegt, welches nachweist, dass die Durchleitung eines HQ100 plus Freibord resp. eines HQ300 plus Freibord dank baulichen Hochwasserschutzmassnahmen (inkl. Berücksichtigung Gewässerunterhalt) im reduzierten Gewässerraum sichergestellt ist.

Der verbleibende Gewässerraum muss in jedem Fall den Hochwasserschutz gewährleisten und minimale ökologische Funktionen wahrnehmen und nur so weit beansprucht werden, wie dies zwingend nötig ist.

Inwiefern können Hochwasserschutzprojekte bei der Gewässerraumausscheidung berücksichtigt werden?
Hochwasserschutzprojekte können nur berücksichtigt werden, wenn mindestens ein Wasserbauprojekt auf Stufe Vorprojekt vorliegt.
Wie muss bei der Überprüfung hinsichtlich Erhöhung des Gewässerraums zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes vorgegangen werden?
Anhand der Gefahrenkarte wird geprüft, ob am betroffenen Abschnitt eine Hochwassergefährdung vorliegt (Schwachstellen HQ30 bis HQ300). Liegen Schwachstellen vor, die auf eine ungenügende Gerinnekapazität zurückzuführen sind, ist anhand Querprofil-Betrachtungen (gemäss den Vorgaben in Schritt 3 («Hochwasserschutz»)) zu klären, welcher Raumbedarf zur Durchleitung eines HQ100 plus Freibord resp. eines HQ300 plus Freibord (bei erhöhtem Risiko und somit Schutzziel HQ300) inkl. Unterhaltsstreifen erforderlich ist. Die Querprofil-Betrachtungen sind an einem betroffenen Abschnitt jeweils punktuell und an einer oder mehreren repräsentativen Stellen vorzunehmen.
Werden vom Bund Arbeitshilfen zur Gewässerraumausscheidung zur Verfügung gestellt?
Die beiden Merkblätter «Gewässerraum im Siedlungsgebiet» (2013) und «Gewässerraum und Landwirtschaft» (2014) wurden am 1. Mai 2017 zurückgezogen, da ein Teil der Inhalte dieser Merkblätter im Rahmen der GSchV-Revisionen präzisiert werden musste und weitere Inhalte hätten angepasst werden müssen. Als Folgeprodukt der aufgehobenen Merkblätter wurde in Zusammenarbeit mit der BPUK-Austauschplattform Gewässerraum, in der die jeweils relevanten Fachstellen der Kantone vertreten sind, und den betroffenen Bundesämtern (BAFU, ARE, BLW) eine neue Arbeitshilfe erarbeitet. Die definitive Verabschiedung der Arbeitshilfe durch die BPUK und der LDK wird voraussichtlich im Frühjahr 2019 stattfinden.

Anordnung des Gewässerraums

Inwiefern müssen Grundwasserschutzzonen bei der Gewässerraumausscheidung berücksichtigt werden?
Grundwasserschutzzonen sind für die Ausscheidung des Gewässerraums nicht primär relevant. Die Abstimmung mit der Abteilung Gewässerschutz erfolgt im Rahmen der kantonalen Vorprüfung.
Inwiefern müssen belastete Standorte bei der Gewässerraumausscheidung berücksichtigt werden?
Im Kataster der belasteten Standorte (KbS) bezeichnete Flächen dürfen grundsätzlich im Gewässerraum zu liegen kommen. Im Hinblick auf ein künftiges Wasserbauprojekt soll jedoch die insgesamt beste Lösung gefunden werden, bei der, unter Berücksichtigung des Belastungsgrads, möglichst wenig belastete Flächen im Gewässerraum zu liegen kommen.
Soll der Gewässerraum auch ausgeschieden werden, wenn das Gewässer einseitig an Landwirtschaftsgebiet (oder Wald) grenzt, oder wenn das Gewässer zwischen zwei Siedlungsgebieten durch ein kurzes Stück Landwirtschaftsgebiet verläuft?
Wenn ein Gewässer die Grenze zwischen dem Siedlungs- und dem Landwirtschaftsgebiet bzw. zwischen dem Siedlungsgebiet und dem Wald bildet, wird der Gewässerraum beidseitig ausgeschieden. Die Ausscheidung eines Gewässerraums wird empfohlen, wenn das Gewässer vollständig in der Landwirtschaftszone liegt, der potenzielle Gewässerraum aber Siedlungsgebiet tangiert. Um ein kleinteiliges Stückwerk von Gewässerräumen zu vermeiden, wird empfohlen, auch für kurze Gewässerabschnitte zwischen zwei durch Landwirtschaftsgebiet getrennte Siedlungsgebiete einen Gewässerraum auszuscheiden.
Wie muss der Gewässerraum an Gemeindegrenzen ausgeschieden werden?
Auch wenn ein Gewässer die Grenze zwischen zwei Gemeinden bildet, ist der Gewässerraum beidseitig auszuscheiden. Die betroffenen Gemeinden müssen das Verfahren (öffentliche Auflage, Publikation etc.) entsprechend koordinieren.
Wie muss die Gewässerraumlinie ausgerichtet werden? Gibt es Möglichkeiten die im Gewässerraum zu liegenden Gebäude zu «umfahren»?
Gebäude, die im Gewässerraum zu liegen kommen, werden grundsätzlich nicht vom Gewässerraum «umfahren».

Wasserrechtsanlagen

Müssen auch Wasserrechtsanlagen (WR-Anlagen) im Rahmen der Gewässerraumausscheidung berücksichtigt werden?
Auch bei künstlich angelegten Gewässern (z.B. Wasserrechtsweiher und Wasserrechtskanäle im Nebenschluss) ist der Gewässerraum resp. der Verzicht auf einen Gewässerraum festzulegen. Das Vorgehen für die Gewässerraumausscheidung bei künstlich angelegten Gewässern ist neu in der Informationsplattform Gewässerraum präzisiert.

Eindolungen und Durchlässe

Muss auch bei Durchlässen (z.B. Strassenquerungen o.ä.) ein Gewässerraum ausgeschieden werden?
Bei Durchlässen (z.B. Gleisanlagen, Strassenquerungen) und Überdeckungen ist grundsätzlich ein Gewässerraum auszuscheiden. Ein Verzicht ist unter Umständen bei künstlich angelegten und eingedolten Gewässern möglich.
Gemäss Informationsplattform Gewässerraum kann bei «sehr tief liegenden» Dolen im Rahmen der Überprüfung des Raumbedarfs aus Sicht Hochwasserschutz auf eine Querprofil-Betrachtung verzichtet werden. Ab wann kann von «sehr tief liegenden» Dolen gesprochen werden?
Es ist fallweise, je nach topografischen und weiteren ortsspezifischen Gegebenheiten zu beurteilen, ob eine «sehr tiefe» Lage der Dole vorliegt. Bei der Beurteilung ist auch die Möglichkeit einer Offenlegung der Dole, indem das Bachbett angehoben wird, in Betracht zu ziehen.

Technische Anforderungen und Geodaten

Wie wird die Gewässerachse bei Bachaufweitungen, Parallelgewässern oder Flussinseln definiert?
Die Gewässerachse, die als Grundlage für die Gewässerraumausscheidung verwendet wird, ist bei grösseren Bachaufweitungen im Einzelfall zu definieren und darzulegen.
Bei Parallelgewässern (Gewässerverzweigungen) ist je nach Abstand zwischen den beiden Parallelläufen die Gewässerachse mittig durchzuziehen (geringer Abstand zwischen den Parallelläufen, Flussinseln) oder für jeden Parallellauf eine separate Achse (grosser Abstand zwischen den Parallelläufen) anzunehmen. Der Entscheid für eine der beiden Varianten muss fallweise getroffen und begründet werden.
Inwiefern müssen punktuelle Verbreiterungen der Gerinnesohle berücksichtigt werden?
Bei geringfügigen punktuellen Verbreiterungen der Gerinnesohle (z.B. wegen eines Kiessammlers oder bei Ausbuchtungen) ist im Sinne der Generalisierung keine entsprechende Verbreiterung des Gewässerraums erforderlich.
Wie sollen die Polygone des Gewässerraums dargestellt werden, wenn sich die Gewässerräume von Haupt- und Seitengewässer überlagern (GIS-Daten)?
Bei einmündenden Seitengewässern wird jeweils das Gewässerraum-Polygon des einmündenden Gewässers durch das Gewässerraum-Polygon des Hauptgewässers begrenzt. Die Gewässerraum-Polygone dürfen sich nicht überlagern. Wurde für das Hauptgewässer noch kein Gewässerraum ausgeschieden und ist folglich noch kein Gewässerraum-Polygon für das Hauptgewässer vorhanden (z.B., weil Hauptgewässer in kantonaler Zuständigkeit), ist der Gewässerraum des einmündenden Gewässers bis zur Gewässerachse des Hauptgewässers durchzuziehen. Die Bereinigung erfolgt anschliessend durch die kantonale GIS-Stelle.
Ist der Einsatz von Kreisbögen für die Darstellung des Gewässerraums möglich?
Kreisbögen sollen mit grosser Zurückhaltung verwendet und wenn möglich vermieden werden.
Können zick-zack-artige Linien generalisiert werden? Wenn ja, gibt es eine Regel bis zu welchem Punkt generalisiert werden darf resp. ab wann von einer asymmetrischen Anordnung gesprochen wird?
Grundsätzlich soll relativ grosszügig generalisiert werden, wobei Generalisierungen immer begründet werden müssen. Betroffene Grundeigentümer sind dabei möglichst gleich zu behandeln (Opfersymmetrie). Bei «kritischen» Fällen wird empfohlen die Situation vor Ort zu überprüfen.
Bei der Generalisierung während der Abschnittsbildung (Schritt 1) sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
– Keine neuen Abschnitte bei Durchlässen
– Keine neuen Abschnitte, wenn nicht markant unterschiedliche Gewässercharakteristika vorliegen

Des Weiteren ist auch eine Generalisierung der Gewässerraumpolygone (GIS; «Glättung» Polygone) möglich, indem darauf geachtet wird, dass das Polygon nicht zu viele Stützpunkte (vertices) aufweist.

Wie werden mit der Vorlage des GIS-Datensatzes für den Gewässerraum Bemassungen und Koordinatenpunkte (gemäss den Darstellungsvorgaben für den Gewässerraumplan) erfasst?
Neben Polygonen werden keine weiteren Feature Classes erfasst. Bemassung und Koordinatenpunkte dienen lediglich z.H. der öffentlichen Auflage.

Dokumentation (technischer Bericht / Plandarstellung)

Gibt es Vorgaben, wie der Gewässerraumplan gestaltet sein muss?
Für den Gewässerraumplan sind die «Darstellungsvorgaben für den Gewässerraumplan bei nutzungsplanerischen Verfahren und für die flächendeckende Gewässerraumausscheidung» vom 23. Januar 2017 einzuhalten. Das entsprechende Merkblatt sowie Musterpläne zum Gewässerraum in einem öffentlichen Gestaltungsplan, in einem privaten Gestaltungsplan und in einem Wasserbauprojekt können auf der Webseite des AWEL (unter Wasser & Gewässer → Planungen → Gewässerraum) oder über die Informationsplattform Gewässerraum bezogen werden.
Gibt es hinsichtlich der Terminologie spezielle Vorgaben?
Sobald der Gewässerraum rechtskräftig ist, wurde er festgelegt. Solange der Gewässerraum noch nicht rechtskräftig festgelegt wurde, wird von einer Gewässerraumausscheidung gesprochen. Die Begriffe Ausscheidung / Bestimmung / Anordnung des Gewässerraums können synonym verwendet werden.