Ist eine Gefährdung vorhanden?
Anhand der Gefahrenkarte prüfen Sie, ob in diesem Abschnitt eine Hochwassergefährdung vorliegt. Liegt keine Gefährdung vor, ist der gesetzlich vorgesehene minimale Gewässerraum ausreichend. Eine allfällige Reduktion kann in Schritt 4 geprüft werden.
Entscheidungsgrundlagen
- Gefahrenkarte Hochwasser
- Technischer Bericht zur Gefahrenkarte Hochwasser
- Intensitätskarten (bei Gefahrenkarten vor 2006)
- Wassertiefenkarte
- Schwachstellenkarte (Bezug bei der Gemeinde oder hier)
Weitere Hilfsmittel
Ist der minimale Gewässerraum ausreichend?
Bei Fliessgewässern sowie bei offenen Hochwasserentlastungskanälen klären Sie anhand einer Querprofil-Betrachtung, ob der Hochwasserschutz im gesetzlich vorgesehenen minimalen Gewässerraum erfüllt ist oder ob dafür ein erhöhter Gewässerraum ausgeschieden werden muss.
Eine allfällige Reduktion kann in Schritt 4 geprüft werden.
Nachweis
Der Nachweis muss folgende Kriterien berücksichtigen:
Festlegung des Bemessungsabflusses
Für das Siedlungsgebiet gilt in der Regel HQ100 als Schutzziel. Liegen Sonderobjekte in der Gefährdungszone oder ist gemäss kantonaler Risikokarte das Hochwasserrisiko im betrachteten Gebiet mittel bis hoch, so ist HQ300 als massgebender Abfluss für die Querprofil-Betrachtung anzuwenden.
Querprofilbetrachtung
Die Durchleitung eines HQ100 / HQ300 mit Freibord (gemäss Freibordpapier des Kantons Zürich) in einem Regelprofil (Böschungen 1:2) und fixer Sohlenlage (nicht veränderbar) muss mit dem minimalen Gewässerraum gemäss GSchV sichergestellt sein (inkl. 3 Meter-Streifen beidseitig für den Gewässerunterhalt bzw. vergrössertem Unterhaltsstreifen im Bereich von Entnahmestellen für z. B. Holz oder Kies).
Eine fallweise Beurteilung zeigt auf, ob ein einseitiger Unterhaltsstreifen ausreichend ist. Bei grossen Gewässern ist zudem ab dem landseitigen Dammfuss ein 5 m breiter Streifen für den Unterhalt und zur Intervention im Hochwasserereignisfall sicherzustellen und von Anlagen freizuhalten.
Berechnungsmethode
Die zur Querprofilbetrachtung angewendete Berechnungsmethode (inkl. Rauhigkeitswerte) ist anzugeben und zu begründen.
Es sind nur Schwachstellen zu betrachten, die auf eine ungenügende Gerinnekapazität zurückzuführen sind. Schwachstellen, die aufgrund anderer Szenarien (z.B. Verklausung, Auflandung) entstehen, können in der Regel nicht durch mehr Gewässerraum behoben werden und sind daher für den Nachweis nicht zu betrachten.
Gewässerabstand
Der Gewässerabstand nach § 21 WWG behält bis zu einer allfälligen Anpassung des WWG weiterhin Gültigkeit. Bei künftigen Baugesuchsprüfungen ist der Abstand nach § 21 WWG weiterhin zu berücksichtigen.
Kann aktuell nicht beurteilt werden, ob der minimale Gewässerraum ausreichend ist, so wird auf eine Festlegung verzichtet. Es gelten weiterhin die Übergangsbestimmungen.
Entscheidungsgrundlagen
- Gefahrenkarte Hochwasser
- Intensitätskarten (bei Gefahrenkarten vor 2006)
- Wassertiefenkarten
- Schwachstellenkarte (Bezug bei der Gemeinde oder hier)
- Risikokarte Kanton Zürich
- falls vorhanden, Information zu Querprofilen
- falls vorhanden, Information zu Längsprofilen
Weitere Hilfsmittel
Prüfung Unterhaltsstreifen (Anpassung Querprofilbetrachtung): Ist der minimale Gewässerraum ausreichend?
Ist der minimale Gewässerraum nicht ausreichend, so prüfen Sie, ob der Unterhaltsstreifen in der Querprofilbetrachtung angepasst werden kann. Unter Umständen kann der Unterhaltsstreifen einseitig angeordnet oder komplett darauf verzichtet werden, da die Zugänglichkeit zum Gewässer für den Unterhalt anderweitig langfristig gewährleistet ist.
Nachweis
gemäss den Kriterien für die Querprofilbetrachtung
Ist der Hochwasserschutz mit dieser angepassten Querprofilbetrachtung erfüllt, muss der gesetzlich vorgesehene minimale Gewässerraum nicht erhöht werden.
Entscheidungsgrundlagen
- falls vorhanden, Information zu Querprofilen
- falls vorhanden, Information zu Längsprofilen
- Technischer Bericht zur Gefahrenkarte Hochwasser
- falls vorhanden, kantonale Untersuchungen Hydrologie zur Gefahrenkarte mit Information zu Abflusswerten HQ100/HQ300 (Bezug beim Ingenieurbüro, das die Gefahrenkarte erstellt hat oder Informationen von hier)
Weitere Hilfsmittel
- Gefahrenkarte Hochwasser
- Intensitätskarten (bei Gefahrenkarten vor 2006)
- Schwachstellenkarte (Bezug bei der Gemeinde oder im Technischen Bericht zur Gefahrenkarte)
- Risikokarte Kanton Zürich
- Freibordpapier Kanton Zürich
- Checkliste zur Definition von Sonderobjekten (Leitfaden Gebäudeschutz Hochwasser, April 2017, Anhang «Bestimmung von Sonderrisiko-Objekten»)
Kann der Hochwasserschutz mit technischen Massnahmen im minimalen Gewässerraum sichergestellt werden?
Nachweis
Kann mit einer Vorstudie nachgewiesen werden, dass die Durchleitung eines HQ100 bzw. HQ300 mit Freibord (gemäss Freibordpapier des Kantons Zürich) mit baulichen Hochwasserschutzmassnahmen (inkl. Berücksichtigung Gewässerunterhalt) im gesetzlich vorgesehenen minimalen Gewässerraum sichergestellt ist, muss dieser nicht erhöht werden.
Wenn dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, bestimmen Sie den erforderlichen erhöhten Gewässerraum. Dieser kann evtl. asymmetrisch angeordnet werden.
Entscheidungsgrundlagen
- Vorstudie / Vorprojekte
Weitere Hilfsmittel
- Gefahrenkarte Hochwasser (insb. Massnahmenplanung der Gefahrenkarte)
- falls vorhanden, Massnahmenplanung zur Umsetzung der Gefahrenkarte der Gemeinden
- falls vorhanden, projektspezifische Unterlagen zu Massnahmen
- Technischer Bericht zur Gefahrenkarte Hochwasser
- falls vorhanden, Information zu Querprofilen
- falls vorhanden, Information zu Längsprofilen
- falls vorhanden, kantonale Untersuchungen Hydrologie zur Gefahrenkarte mit Information zu Abflusswerten HQ100/HQ300 (Bezug beim Ingenieurbüro, das die Gefahrenkarte erstellt hat oder Informationen von hier)
- Risikokarte Kanton Zürich
- Freibordpapier Kanton Zürich
- Checkliste zur Definition von Sonderobjekten (Leitfaden Gebäudeschutz Hochwasser, April 2017, Anhang «Bestimmung von Sonderrisiko-Objekten»)