In Schritt 5 gleichen Sie den in den vorhergehenden Schritten festgelegten Gewässerraum mit bestehenden Vorgaben ab, damit möglichst nur noch eine Vorgabe massgebend für den Vollzug ist.
Abschliessend prüfen Sie, ob der festgelegte Gewässerraum recht- und zweckmässig ist.