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Daily Archives: 21. April 2021

Schritt 2: Minimaler Gewässerraum – stehend gross

FRAGESTELLUNGHILFSMITTEL

Handelt es sich um ein natürliches stehendes Gewässer ≥ 0,5 ha?

Für stehende natürliche Gewässer mit einer Wasserfläche, die mindestens 0.5 ha gross ist, wird der Gewässerraum nach Art. 41b GSchV ausgeschieden.

Entscheidungsgrundlagen

Schritt 4: Harmonisierung – Bestehende Vorgaben

FRAGESTELLUNGHILFSMITTEL

Harmonisierung mit bestehenden Vorgaben

Sie prüfen, ob der auszuscheidende Gewässerraum mit bestehenden Vorgaben (soweit recht- und zweckmässig) harmonisiert werden kann.

Das Ziel ist dabei, eine Vereinfachung herbeizuführen, indem möglichst nur noch eine Vorgabe massgebend für den Vollzug ist.

Nachweis

Folgende Vorgaben sind zu prüfen:

  • 3 Meter-Pufferstreifen nach ChemRRV
  • Gewässerparzellen
  • Gewässerbaulinien
  • Gewässerabstandslinien
  • Im Nahbereich von Waldarealen, nach Möglichkeit:
    • Waldparzellengrenzen
    • Waldabstandslinien
    • Böschungsoberkanten/Geländekanten oder markante Geländepunkte
  • Bei Betroffenheit landwirtschaftlicher Nutzflächen, nach Möglichkeit
    • Biodiversitätsförderflächen

Entscheidungsgrundlagen

Weitere Hilfsmittel